Wort davor: Mannsteuerregister

Mannsteurer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Leibeigener, der Mannssteuer (I) entrichten muß.

Wort danach: Mannsstift

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten