Wort davor: Mannstelle
Mannssteuer
Wortklasse: Femininum
Mannssteuer (I)
Erklärung:
in Württemberg aus der Leibeigenschaft heraus geschuldete Abgabe an den Leibsherrn, Leibessteuer
(I).
- Datierung: um 1350
Fundstelle: WürtUrb. 31
- Belegtext:
ze gewonlicher stür von mins herren aygen lüten 4 1/2 (pfund) h. ze manstür
Datierung: 1381
Fundstelle: WürtUrb. 239
- Belegtext:
ein yede mannsperson daselbs gesessen in diesem fuerstenthumb mit dem lyb verwanndt git yerlichen zu mansteur vi hll
Datierung: 1523
Fundstelle: Reyscher,Stat. 388
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- Belegtext:
lut der manstur register und rechenbucher ist die gewonheit gewesen, das die lipeigen mannen zu D. ... gesessen kein manstur geben
Datierung: 1523
Fundstelle: AltwürtLagerb. 60
- Datierung: 1560
Fundstelle: Reyscher,Stat. 61
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- Belegtext:
ain jede manßperson ... der h. Wbg. mit leybaigenschafft angehoerig gibt jedes jars ... zu mannsteur zween ß hlr. lw. genannt manschilling
Datierung: 1574
Fundstelle: Reyscher,Stat. 640
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- Belegtext:
haben auch diejenigen manns- und frowenpersonen in stätten seßhaft bishero weder mannsteuer oder leibhennen gegeben
Datierung: 1593
Fundstelle: ZWürtLG. 11 (1952) 175
Mannssteuer (II)
Erklärung:
Personalsteuer, Kopfgeld (I), Leibessteuer (II).
Mannssteuer (III)
Erklärung:
hier Hochzeitsgabe, Ehegeld (I).
- Belegtext:
hundert schog missener groschin friberger muntze die der ... jungfrauwen zcu egelde vn monsture folgen sulden
Datierung: 1395
Fundstelle: ZThür. 4 (1861) 316
Wort danach: Mannsteuerbüchlein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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