Wort davor: mannschlägge
mannschlägig
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung:
wie mannschlacht.
- Belegtext:
ein rihter niht mag schuldig wesen, das er gen gote manslegig si, ob im der gewalt wonet bî, das er über das bluot ze rihten hât
Datierung: 1337
Fundstelle: Ammenh. V. 5473
- Datierung: 1400/15
Fundstelle: StraßbStChr. I 269
[weitere Angaben: ebd. II 556]
Wort danach: Mannschlägige
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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