Wort davor: Mannschicht
Mannschilling
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Abgabe.
Mannschilling (I)
Erklärung:
lehnsrechtlich.
Mannschilling (II)
Erklärung:
aus der Leibeigenschaft herrührend.
- Belegtext:
ain jede manßperson ... der h. Wbg. mit leybaigenschafft angehoerig gibt jedes jars ... zu mannsteur zween ß hlr. lw. genannt manschilling
Datierung: 1574
Fundstelle: Reyscher,Stat. 640
Faksimile
- Belegtext:
[ob nicht] die aigenbrödtler und aigenbröttlerin, ... so sich aigensinniger weiss nicht verheyratten wollen, ... zu erlegung der jährlichen mannschilling und leibhennen zu obligiren seyen
Datierung: 1725
Fundstelle: ZWürtLG. 11 (1952) 166
Wort danach: Mannschlacht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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