Wort davor: Mannricht

Mannrichter
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Richter am Manngericht (I) für Lehnssachen, im Baltikum als Leiter der Gerichtsverhandlung vom Landesherrn am Manntag ( I und II) eingesetzt (Schmidt,LivlRG. 95f.).

Wort danach: Mannrichterei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten