Wort davor: Mannordnung
Mannsperson
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Person männlichen Geschlechts.
- Belegtext:
geen man off manspersone
Datierung: 1420
Fundstelle: MnlWB. IV 1136
- Belegtext:
mit drien oder me bidderben, unbesprochen manspersonen
Datierung: 1427
Fundstelle: Erler,Ingelh. III 175
- Belegtext:
och gemain vnsre burger vnd insessen weltlich mans personen zu iren mantagen vnd jaren kome
Datierung: 1469
Fundstelle: ArchSchweizG. 3 (1844) 333
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen des Projekts retro.seals.ch
- Datierung: 1469
Fundstelle: Schauberg,Z. II 68
- Belegtext:
welich mannsperson sinnlicher vernunft und jauren mit verdauchtem muot ungewonlich swuer bruchte
Datierung: 1481
Fundstelle: BernStR. VI 1 S. 105
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1534
Region/Autor/Textsorte:
Augsburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XII 45
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wer von dem andern ain lehen kaufft, vnd das die manserben absterben, vnd dannoch frawen erben bleiben, dieselben frawen erben moegen solche lehen, so wol als die manspersonen erben
Datierung: 1548
Fundstelle: Perneder,Lehnr. 16r
Faksimile, Ausgabe von 1544
- in DRQEdit
- Belegtext:
en manns persohn von 14. jahren mag ock stahn in eden und tügenissen
Datierung: 1552
Fundstelle: Westphalen,Mon. III Vorrede 78 Anm. w
- Belegtext:
ein notarius mag werden, der niemandts leibeygen noch verbunden. ein mans person, dann kein fraw soll darzuo genommen werden
Datierung: 1571
Fundstelle: TeutschForm. 167v
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
die testamentari-zeugen sollen mann- und nit weibspersohnen sein
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. III 5 § 1
- Datierung: 1586
Fundstelle: LübStR. I 7 § 8
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1586
- in DRQEdit
- Belegtext:
diejenigen aber, so keine pferde haben, sollen eine vollkommene mannsperson schicken, ... handarbeit zu verrichten
Datierung: 1610
Fundstelle: HadelnPriv. 178
Faksimile
- Belegtext:
minderjaehrig: nemlich ... ein mannsperson vnter fuenff vnd zwantzig jahren
Datierung: 1656
Fundstelle: HessSamml. II 418
Faksimile
- Belegtext:
so der klaeger ein manns nahme oder manns person ist
Datierung: 1658
Fundstelle: GeraStR. 168
Faksimile
- Belegtext:
nur mannspersonen sind ordentlicher weise lehnfaehig
Datierung: 1784
Fundstelle: Schnaubert,ErläutLehnR. 387
- Belegtext:
unverheyrathete frauenspersonen werden ... bey schließung der verträge den mannspersonen gleich geachtet
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 5 § 23
Wort danach: Mannpersonenkloster
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten