Wort davor: mannleihenweise
Männlein
Wortklasse: Neutrum
vgl.
Mägdlein.
Männlein (I)
Erklärung:
männliche Person.
Männlein (II)
Erklärung:
Abbild eines Mannes.
- Belegtext:
soll hinführo zu aller kleydung ein menlein gemahlet und an die hoffstuben geschlagen werden. solchem sol ein jeder sein gesind nachkleyden
Datierung: 1584
Fundstelle: AltpreußForsch. 2,1 (1925) 66
Wort danach: Männler
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