Wort davor: Mannlehenrichter

mannlehig
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: "als Mannlehen pflichtig, abhängig".

Wort danach: Mannlehnsart

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten