Wort davor: Mannsleib
Mannsleibserbe
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
männlicher Leibeserbe, auch Erbe im Mannesstamm.
- Belegtext:
sturve de gene dey de gulde uth dem gude vorkoft hedde unde ene leyte neyne manlyves erve achter
Datierung: um 1300
Fundstelle: DortmStat. 117
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- Belegtext:
ob dieselben ... ane eliche manesleibeserben vorschieden
Datierung: 1370
Fundstelle: LünebUB. II 7
- Datierung: 1429
Fundstelle: ZNdSachs. 1870 S. 87
- Belegtext:
daß alle unser ... lehenstuck ... nach absterben der lehens-leuth ohn eheliche manns-leibs-erben uns als lands-fuersten und lehensherrn lediglichen heimfallen
Datierung: 1518
Fundstelle: Heinke,NÖLehenR. II 163
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1519
Fundstelle: ZSchleswHolst. 2 (1872) 172
- Datierung: 1585
Fundstelle: Nieberding,GeschMünster I p. 104
- Datierung: 1586
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. III 346
- Datierung: 1649
Fundstelle: Cramer,Neb. 28 S. 45
- Belegtext:
ohnerachtet die alten lehnbriefe auf den mannsstamm, sub hac clausula: zu einem manns-leibserben und miterben gesetzt sind
Datierung: 1658
Fundstelle: Wigand,Denkw. 50
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Wort danach: Mannleibslehnserbe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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