Mannitio
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung:
neben manitus, mannita.
Wortbildungshinweis: zu
mannire.
Mannitio (I)
Erklärung:
Parteiladung, Vorladung des Beklagten durch den Kläger vor Gericht.
Wort danach: Mannjahrzahl
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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