Wort davor: Mannheimer

Mannheit
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: bereits althochdeutsch, aber nichtrechtl. belegt: (männliche) Stärke, Kraft, Tugend.

Mannheit (I)
Erklärung: Kollektivbez.: eine Schar, Gruppe von Menschen, die Lehnsleute eines Herrn.

Mannheit (II)
Erklärung: Huldigung im Lehnrecht sowie metonymisch dazu der daraus folgende lehnsrechtliche Status.
Mannheit (III)
Erklärung: das männliche Glied, metonymisch dazu: Zeugungskraft, geschlechtliche Potenz.
Mannheit (IV)
Erklärung: die männliche Würde als geschütztes Rechtsgut.
Mannheit (V)
Erklärung: Lebensalter, in dem der Mann seine höchste Leistungskraft erreicht.

Wort danach: mannheitig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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