Wort davor: Manngürtel

Manngut
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Lehen (I 1), Lehnsgut; in der Gegenüberstellung zu Dienstmannsgut wird der lehnrechtliche Charakter des Gutes betont, während in der Gegenüberstellung zu Lehngut entweder ein nur in der männlichen Linie vererbbares Mannlehen oder aber ein Gegensatz zu Lehngut und damit die Gleichstellung mit dem Dienstmanngut gemeint sein kann.

Wort danach: Mannhafer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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