Wort davor: Mannsgeschäft

Mannsgeschlecht
Wortklasse: Neutrum

Mannsgeschlecht (I)
Erklärung: von männlicher Art; häufig in der Wendung: j.s Erbe Mannsgeschlecht zur Bezeichnung der erbberechtigten männlichen Nachkommen.

Mannsgeschlecht (II)
Erklärung: Synonym für Mann.
Mannsgeschlecht (III)
Erklärung: der Mannsstamm, die männliche Linie (I) einer Familie.

Wort danach: Manngestühl

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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