Wort davor: Mannsgelübde

Mannsgemahd
Erklärung: Wiesenmaß.
sprachliche Erläuterung: zum Grundwort vgl. DWB. IV 1 Sp. 3150: 'was ein Mann an einem Tage mähen kann'.

Wort danach: Manngericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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