Mannsfrevel
Wortklasse: Maskulinum und Femininum
Erklärung:
Geldstrafe für die von einem Mann verübte Rechtsverletzung.
vgl.
Frauenfrevel.
Wortbildungshinweis: zu
Frevel (IV).
Wort danach: Mannfuß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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