Wort davor: Mannetze

Mannsfall
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: die in der rechtshistorischen Literatur gebräuchliche Bedeutung: 'Heimfall eines Lehens an den Herrn beim Tode des Lehnsträgers' ist urkundlich nicht belegt; Abgabe, die beim Tod eines Grundholden oder bei sonstigem Besitzwechsel eines Gutes an die Herrschaft zu entrichten ist.
Wortbildungshinweis: zu Fall (II 2), Fall (III).

Wort danach: Mannfasten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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