Wort davor: Manndruhtin

Manneid
Wortklasse: Maskulinum
Wortbildungshinweis: zu 1Eid.

Manneid (I)
Erklärung: wie Lehnseid.

Manneid (II)
Erklärung: Schwur eines Mannes im Gericht zur Unterstützung der Behauptung einer Partei.

Wort danach: Mannelspieler

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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