Wort davor: Manndieb

Manndienst
Wortklasse: Maskulinum und Neutrum
Wortbildungshinweis: zu 1Dienst (C).

Manndienst (I)
Erklärung: die aus einem Lehnsverhältnis sich ergebende Pflicht zur Heer-, Hof- und Gerichtsfolge, zu Diensten und Abgaben aus dem Lehnsgut, 1Lehnsdienst.

Manndienst (II)
Erklärung: die von einem Mann geschuldete körperliche Arbeit, Frondienst.

Wort danach: Mannding

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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