Wort davor: Mannbank

mannbar
Wortklasse: Adjektiv
sprachliche Erläuterung: bereits altenglisch, aber ohne rechtlichen Bezug belegt.

mannbar (I)
Erklärung: geschlechtsreif, ehe- und waffenfähig und damit mündig (I); die noch nicht mannbaren Kinder stehen unter dem besonderen Schutz des Rechts, das Erreichen der Mannbarkeit wird zeitlich und inhaltlich unterschiedlich festgelegt.
vgl. mannbarig, mannbarlich, mannswert, mannswertig.
Sachhinweis: HRG.1 III 738ff.

mannbar (II)
Erklärung: zeugungsfähig.
mannbar (III)
Erklärung: würdig, ehrenhaft, wie es einem Mann geziemt.

Wort danach: mannbarig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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