Wort davor: Manglohn

Mangmeister
Wortklasse: Maskulinum

Mangmeister (I)
Erklärung: vereidigter Vorsteher der städtischen Mange, teilweise zugleich städtischer 2Keller.

Mangmeister (II)

Wort danach: Mangmeisterin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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