Wort davor: Mangerlohn
Manggeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Gebühr für den Gebrauch der Mange.
- Belegtext:
die mangmaister schweren aid zu gott mit aufgebotten fingern, das weder sie, ire weiber, kind und eehalten ... nit minder noch mer manggelts nemen söllen, dann wie von alter herkomen ist
Datierung: vor 1508
Fundstelle: Nübling,UlmBaumwollw. 106
Wort danach: Manggut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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