Wort davor: Mangeling

1mangeln
Wortklasse: Verb
Erklärung: fehlen, nicht vorhanden sein, mit Genitiv: entbehren.
vgl. fehlen (VII).

1mangeln (I)
Erklärung: von Sachen oder Eigenschaften; jemand mangelt etwas auf jemanden 'jemand hat gegen jemanden eine Klage vorzubringen'.
vgl. 2Mangel (II 1).

1mangeln (II)
Erklärung: von Personen.
vgl. 2Mangel (II 2).

Wort danach: 2mangeln

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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