1mangeln
Wortklasse: Verb
Erklärung:
fehlen, nicht vorhanden sein, mit Genitiv: entbehren.
vgl.
fehlen (VII).
1mangeln (I)
Erklärung:
von Sachen oder Eigenschaften; jemand mangelt etwas auf jemanden 'jemand hat gegen jemanden eine Klage vorzubringen'.
vgl.
2Mangel (II 1).
Wort danach: 2mangeln
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten