Wort davor: Mandatrechnung
Mandatssache
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
ursprünglich nur vor Reichskammergericht und Reichshofrat, später auch vor landesherrlichen Gerichten zulässiger abgekürzter Prozeß, der durch ein Mandat
(II) eingeleitet wird; im 18. Jh. überwiegend als Mandatsprozeß bezeichnet.
- Belegtext:
in solchen vorangezogenen mandat-sachen cum clausula einigen libellirens nicht noethig, sondern der citirt, warumb er dem mandat zu pariren nicht schuldig, auf den ersten termin vorbringen soll
Datierung: 1594
Fundstelle: RAbsch. III 434
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- Datierung: 1597
Fundstelle: Meurer,Liberey I 93f.
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1637
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 46
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1761
Fundstelle: Cramer,Neb. 25 S. 40
- Belegtext:
1556 verlangten einige staende: daß auch in mandat-sachen in allen faellen zuvor ein gegenbericht zu erwarten seye, welches aber das cammer-gericht fuer unnoethig hielte
Datierung: 1774
Fundstelle: Moser,JustizVerf. I 1179
- Datierung: 1776
Fundstelle: BrschwWolfenbPromt. II 447
- Datierung: 1777
Fundstelle: HessSamml. III Reg.
- Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,GemProz.2 I 88, III 557f. u. 578
- Belegtext:
das schnelle executivverfahren in mandatssachen gestattet nicht, auf den beweis der einreden zu interloquiren
Datierung: 1806
Fundstelle: Vahlkampf,Miszellen II 172
- Datierung: 1823
Fundstelle: StaatsbMag. III 55
Wort danach: Mandatschreiben
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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