Wort davor: Mandatbrot

Mandatbuch, Mandatenbuch
Wortklasse: Neutrum
sprachliche Erläuterung: vereinzelt Mandats-.

Mandatbuch (I)
Erklärung: Sammlung oder Register der obrigkeitlichen Mandate (I).

Mandatbuch (II)
Erklärung: amtliches Register über die behördlich verwahrten Vermögenswerte und Urkunden (insbesondere bei der Vormundschaft).
Wortbildungshinweis: zu Mandat (III).

Wort danach: Mandatbuße

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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