Wort davor: masigen

1Maß
Wortklasse: Femininum und Neutrum
sprachliche Erläuterung: urspr. Maße f. (ahd. mâza), erst mhd. Neutrum mit Anschluß an Maße und Genus nach Meß, das von Maß und Maße zu trennen ist und sich vorwiegend obd. gehalten hat; formal sind Maße und Maß bald nicht mehr zu unterscheiden; z. Etym. vgl. Kluge22 465 und DudenEtym. 426.

1Maß (I)
Erklärung: die obrigkeitlich festgesetzte Maßeinheit, der Maßstab für das in Handel und Verkehr erforderliche einheitliche Abmessen von Gegenständen.

1Maß (II)
Erklärung: das entsprechend dem 1Maß (I) amtlich angefertigte und verwahrte bzw. öffentlich sichtbar angebrachte Normalmaß und die danach gefertigten Meßgeräte; die eigenmächtige Veränderung des Geräts wird mit schwerer Strafe bedroht; die Wendungen mit Maß geben, schenken, verkaufen usw. kennzeichnen den Handel im Kleinen im Gegensatz zum Großhandel; volles Maß geben richtig einschenken.
1Maß (III)
Erklärung: das am 1Maß (I) Gemessene.

1Maß (III 1)
Erklärung: die konkrete gemessene Größe, Zahl von etwas.
1Maß (III 2)
Erklärung: hier f., im Bergbau ein außerhalb der Fundgrube liegender Teil des Grubenfeldes, der gesondert vermessen und zugewiesen wird; besondere Wendungen: der Maße bitten, (be)gehren um das Ausmessen und Zuteilen der Maße nachsuchen; die Maße (ge)statten die Maße zuteilen.
1Maß (III 3)
Erklärung: ein Stück Land oder Wald von bestimmtem Ausmaß.
1Maß (IV)
Erklärung: das durch messendes Bestimmen festgestellte Ausmaß, der Umfang, die Beschaffenheit, Größe, Grund, Bedingung, Mittel.
1Maß (V)
Erklärung: das jeweils Richtige als Grundlage rechten Handelns, insb. im Verhältnis/Gegensatz zum Übermaß.

1Maß (V 1)
Erklärung: Mäßigung, Maßhalten, Ausgewogenheit, Angemessenheit.
1Maß (V 2)
Erklärung: Maßgabe, Regel, Richtschnur, Rechtsnorm; nach aller Maß förmlich, gebührend.
1Maß (VI)
Erklärung: von 1Maß (II) abgeleitete Wendungen.
1Maß (VI 1)
Erklärung: Maß und Macht haben die Amtsgewalt innehaben.

1Maß (VI 2)
Erklärung: Ziel und Maß geben, setzen in (meist öffentlichen) Angelegenheiten die Richtung weisen.
1Maß (VI 3)
Erklärung: etwas hat Kraft, Maß und Fürgang es soll Geltung besitzen.
1Maß (VI 4)
Erklärung: jemandem Maß (und Ordnung) geben, vorschreiben jemandem etwas vorschreiben, von jemandem Maß und Ordnung annehmen sich etwas vorschreiben lassen.
1Maß (VI 5)
Erklärung: Maß finden eine gütliche Einigung herbeiführen.
1Maß (VI 6)
Erklärung: zu Maße kommen zur rechten Zeit kommen.
1Maß (VI 7)
Erklärung: mit Maß und Mittel mit allem, was zur Verfügung steht.
1Maß (VI 8)
Erklärung: leden der rechter maet Personen, die zur rechtlich festgesetzen Verwandtschaft zählen.
1Maß (VI 9)
Erklärung: Mark und Maß das Abgrenzende.

Wort danach: 2Maß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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