Wort davor: Markstupfel

Markt
Wortklasse: Maskulinum und Neutrum, mnl. häufig Femininum
sprachliche Erläuterung: aus lat. mercatus Handel, Messe.

Markt (I)
Erklärung: vom Marktherrn (Grund-, Stadtherrn) eingerichtete und überwachte Verkaufsveranstaltung (Wochenmarkt, Jahrmarkt, 1Messe IV) an einem bestimmten Platz (meist einer Stadt, oft aber auch einem Dorf: Marktdorf, Marktflecken) oder für einen bestimmten Anlaß (Heereszug) zu einer bestimmten Zeit, tw. auch: für bestimmte Waren; offen zu II und III; der Kauf auf dem Markt ist zur Förderung des freien Handels privilegiert, der Markt steht unter dem Marktfrieden; der freie Zugang zum Markt wird durch Adj. wie allgemein, feil, frei (VI 2 a), gefreit, 1gemein (A II 2), (ge)setzt, gewöhnlich (III), offen, recht uä. bezeichnet.

Markt (II)
Erklärung: mit metonymischer Verschiebung: Dauer und Termin des Marktes (I) mit der Gelegenheit, außer den Handelsgeschäften auch andere Rechtshandlungen (Gericht, Zolleinnahme, Amtseinsetzung usw.) vorzunehmen; den Markt einläuten, erlauben, verkünden 'die Marktzeit eröffnen'; offen zu I und III.
vgl. 2Freiheit (V 3), 1Freiung (II 2 a), Freiungszeit, Freizeit, Jahrmarktstag, Jahrmarktswoche, Marktfriede, Markttag, Marktwoche, Marktzeit.
Markt (III)
Erklärung: mit metonymischer Verschiebung: der Platz, auf dem der Markt (I) stattfindet und häufig wichtige öffentliche Bauten stehen; offen zu I und II; der Markt (III) dient auch als Ort für Rechtshandlungen, die Öffentlichkeit erfordern (Bürgerschwur, Versteigerungen, Gerichtsverhandlungen, Strafvollstreckung).
Markt (IV)
Erklärung: Marktrecht (III), hoheitliches Recht auf Abhaltung und Sicherung des Marktes (I) und auf Einnahme der damit verbundenen Einkünfte (Münzrecht, Zoll).
Markt (V)
Erklärung: Handelsort, in dem der Markt (I) stattfindet; als Rechtsbegriff insbesondere die ortsgebundendene, unter königlichem oder landesherrlichem Marktrecht (I) stehende und mit ausgebildeten Gemeindeorganen ausgestattete Rechtsgemeinschaft von Handels- und Gewerbetreibenden (ganzer Markt), später auch von Ackerbürgern; zur begrifflichen Trennung von Stadt und Markt sowie zum Forschungsstand vgl. HRG.1 III 324 - 337.
vgl. 1Dorf, Flecken, 2Freiheit (III), 1Freiung (IV), Kaufstadt, Stadt, Weichbild.
Markt (VI)
Erklärung: ein Kaufgeschäft von der Verhandlung bis zum Abschluß; die Summe der Geschäfte, die eine Person auf dem Markt (I) abschließt; allgemeiner: Rechtsgeschäft; öfters in Vbdg. mit Kauf; Markt haben, halten, tun usw. 'Handel treiben'; manchmal auch pejorativ (1611): unredlicher Handel.
Markt (VII)
Erklärung: Warenverkehr, Handel, Erwerbstätigkeit des Kaufmanns, Angebot und Nachfrage, Absatz auf dem Markt (I).
Markt (VIII)
Erklärung: Marktware, Handelsware.
Markt (IX)
Erklärung: Kaufpreis, gängiger Marktpreis, Marktkauf.
Markt (X)
Erklärung: Maßgefäß für den Marktgebrauch.
Markt (XI)
Erklärung: wohl gekürzt aus: Marktrecht (I); Erbleihe.
Markt (XII)
Erklärung: die Mitgliedschaft in einer Zunft und das damit verbundene Recht, an öffentlichen Verkaufsständen Waren feilzubieten.
Markt (XIII)
Erklärung: den Markt brechen, schalken 'gegen den Marktfrieden verstoßen'.
Markt (XIV)
Erklärung: freier Markt Bezeichnung eines verbotenen Glücksspiels.
vgl. Freimarkt (III).
Markt (XV)
Erklärung: rsprw.

Wort danach: Marktabend

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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