Wort davor: Mähung
Mai
Wortklasse: Maskulinum, tw. Femininum
sprachliche Erläuterung:
aus lateinisch maius, vgl. DWB. VI 1469, die urspr. schwache Deklination lebt teilweise in Komposita weiter.
Mai (I)
Erklärung:
Bezeichnung für den fünften Monat im Jahr, 'der andere Mai' kann auch für den Juni stehen; rechtlich bedeutsam als einer von (meist) zwei jährlichen Terminen:
Mai (I 1)
Erklärung:
für die Erhebung von Steuern und Abgaben.
Mai (I 2)
Erklärung:
für die Abhaltung von alljährlich stattfindenden Gerichts- oder Gemeindeversammlungen.
Mai (I 3)
Erklärung:
für den Beginn der Kirchweih.
Mai (II)
Erklärung:
metonymisch zu Bedeutung Mai (I); vgl. zu den folgenden Punkten HRG.1 III 170ff.
Mai (II 1)
Erklärung:
im Mai frisch geschlagener Zweig, Strauch oder Baum.
Mai (II 1 a)
Erklärung:
als Rechtswahrzeichen für eine erteilte Erlaubnis.
Mai (II 1 a alpha)
Erklärung:
zum zeitlich befristeten Weinausschank.
vgl.
Maischaub.
Mai (II 1 a beta)
Erklärung:
für den Kirchweihfrieden.
- Belegtext:
[Wein] den jungen gesellen uf kirchwey zum besten geben, weilen sie einen mayen oder baumen aufgerichtet haben
Datierung: 1728
Fundstelle: Kramer,BaBüUfrk. 73
Mai (II 1 b)
Erklärung:
als Objekt von Verboten.
- Belegtext:
soll auch kein karrenzieher ... kein grünes holcz ... tragen, noch mayen ... wer das brichet, der gibt sehzig haller
Datierung: 1425
Fundstelle: NürnbPolO. 306
Faksimile
- Datierung: 1620
Fundstelle: ZKulturg. 8 (1901) 171
- Datierung: 1718
Fundstelle: HannovGBl. 8 (1905) 215
- Belegtext:
wer mayen hauet, um vor die haeußer zu setzen, oder bey prozessionen auszustellen [wird bestraft]
Datierung: 1785
Fundstelle: Moser,ForstArch. XV 128
Mai (II 2)
Erklärung:
eine regelmäßig im Mai fällige Abgabe.
- Belegtext:
dyt is des scharpreychters ussgyfft. item dem greven 10 mark vur synen mey
Datierung: um 1435
Fundstelle: KölnAkten I 768
- Belegtext:
ain amman sol auch den mayen haben, ain römisch roß und ain berschwein
Datierung: 1441
Fundstelle: ZSchwabNeuburg 34 (1908) 200
Mai (II 3)
Erklärung:
eine regelmäßig im Mai stattfindende Versammlung.
Mai (II 3 a)
Erklärung:
ungebotenes Gericht im Mai.
- Belegtext:
sollen jährlich in jedem vierten theil des landts ... drey gerichter, als ma˙en herbst, und fastnacht gehalten werden
Datierung: 1744
Fundstelle: LandsbrauchInnerbregenz 4
Mai (II 3 b)
Erklärung:
Handwerker- und Fischerversammlung.
Mai (II 3 c)
Erklärung:
metonymisch zum vorigen Punkt: die dort getroffene Vereinbarung oder Entscheidung.
Mai (II 3 d)
Erklärung:
Vereinigung, Bund derjenigen, die sich zu einem Mai (II 3 b) versammeln.
- Belegtext:
wo sy aber soellichen meyen ... nit uß geben, dann so haben ander stet, in den meyen gehoerent, gwalt, sy ... den meyen heruß zegeben zenoetten
Datierung: 1496
Fundstelle: ZürichZftG. I 151
- Belegtext:
diewyl die weidlütt den costen ... der meyen müssen tragen, so ist abgeredt, dass die landlütt . .., die in dem meyen nitt sind, dhein visch kouffen, dann zu ir nodturfft allein
Datierung: 1510
Th. v. Liebenau, Gesch. d. Fischerei in d. Schweiz (Bern 1897) 92
Mai (II 3 e)
Erklärung:
feierlicher Bürgeraufzug in Stralsund.
- Belegtext:
de rath sede, he scholde willkoehr der stadt dohn vnd ... riden ... in dat meien vnd holden de olden beleuinge nha alse vor
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: StralsChr. I 211
Wort danach: Maiabendfest
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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