Wort davor: Maca

(Mach)
Wortklasse: Neutrum
Wortbildungshinweis: zu machen.

Mach (I)
Erklärung: Eheschließung, Heirat.
sprachliche Erläuterung: afries. mek (Richthofen,WB. 918; Holthausen,AltfriesWB.2 70; BrokmerRechtshschr. 226).
vgl. Mache (II).
Wortbildungshinweis: zu machen (III 2).

Mach (II)
Erklärung: wie Gemach, ausgehend von der Bedeutung 'Ruhe, Bequemlichkeit, Gemächlichkeit', rechtlich nur in der Wendung mit Mach behalten, besitzen, brauchen etwas unangefochten besitzen, nutzen; in einer Pertinenzformel als 'Nutzung'.
sprachliche Erläuterung: mittelniederdeutsch mak (Schiller-Lübben III 7f.).
vgl. freilich (I), freilich (II 2), Gemach (I 1), Machelheit, machlich, Machlichkeit.

Wort danach: machbar

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten