Wort davor: Malzgadem
Malzgeld
Wortklasse: Neutrum
Malzgeld (I)
Erklärung:
Zahlung für das Mälz- und Braurecht.
- Belegtext:
[Vermögensaufzählung:] verteghedehalven schepel moltgheldes an den beyden molnen
Datierung: 1337
Fundstelle: BrschwUB. III 387
- Belegtext:
[gräfl. Einkünfte: ein] maltgelde [von] 14 mald. malts
Datierung: um 1400
Fundstelle: NrhAnn. 28/29 (1876) 30
- Belegtext:
das malczgelt, das vns vormols vnsir burger der egenanten vnsir stad von eren malczen gemeinlich gegebin habin
Datierung: 1423
Fundstelle: LiegnitzUB. 331
- Datierung: 1426
Fundstelle: JbNördlingen 10/11 (1927/28) 117
- Belegtext:
vorordnung ..., das vns [Markgrafen] ... das gewonliche maltzgeldt ... wie gewoenlich durch vnsere stedte in vnser rentei geschickt ... werde
Datierung: 1572
Fundstelle: CCMarch. IV 4 Sp. 36
Faksimile
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- Belegtext:
hinführo die bier- und malzgelder von einem halben gebräu der gemeinde sollen gegeben werden mit 4 ta.
Datierung: 1646
Fundstelle: ZMährSchles. 12 (1908) 382
- Datierung: 1667/68
Fundstelle: WestfForsch. 15 (1962) 167
Malzgeld (II)
Erklärung:
Zahlung an den Müller für das Schroten von Malz.
Wort danach: Malzgemäß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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