Wort davor: mälzen
Mälzenbrauer
Wortklasse: Maskulinum
Mälzenbrauer (I)
Erklärung:
zunftgebundener Bierbrauer.
- Datierung: 1577
Region/Autor/Textsorte:
Preußen
Fundstelle: QNPrivatR. II 1 S. 403
- Datierung: 1586
Fundstelle: ZMarienwerder 55 (1917) 16
- Datierung: 1796
Region/Autor/Textsorte:
Ostpreußen
Fundstelle: Schmelzeisen,PolO. 412 Anm. 88
Mälzenbrauer (II)
Erklärung:
in Königsberg zu den Großbürgern zählender Besitzer eines Hauses, mit dem eine Braugerechtigkeit verbunden ist.
- Datierung: 1524
Region/Autor/Textsorte:
Preußen
Fundstelle: Sehling,EvKO. IV 143
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1620
Fundstelle: v.Glinski,KönigsbKaufm. 10
- Belegtext:
die meisten zunften und gewerke (außer der kaufleute und mältzenbreuer) in die accise pure gewilliget
Datierung: 1663
Fundstelle: ProtBrandenbGehR. VI 762
- Datierung: 1737
Fundstelle: ActaBoruss.SeidInd. I 40
- Belegtext:
die maeltzenbraeuer, welchen der handel mit gerste, malz, hopfen und anderm getreide zukommt
Datierung: 1782
Fundstelle: WestpreußPR. II 227
- Belegtext:
maelzenbraeuer, so heißen diejenigen grosbuerger zu K., die ein haus entweder eigenthuemlich besitzen, oder zur miethe haben, auf welchem die braugerechtigkeit haftet. sie brauen aber nicht selbst
Datierung: 1785
Fundstelle: Hennig,PreußWB. 153
- Datierung: 1809
Fundstelle: Rabe,PreußG. X 227
Wort danach: Mälzenbrauerzunft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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