Wort davor: Maltermeister
maltern
Wortklasse: Verb
maltern (I)
Erklärung:
ein Maltergut verleihen.
- Belegtext:
mit den hofen, so man maldert vor Cassel und im gerichte, sol man es halten, wie von alter herkommen
Datierung: um 1540
Fundstelle: Zimmermann,ÖkStaat I 400
- Belegtext:
sol zu verhuetung alles unterschleiffs, keinem beampten oder vogte ... einigen frembden zehnden, ... unter einigem prætext ... zu maltern und zu meyern erlaubt ... seyn
Datierung: 1714
Fundstelle: HessSamml. III 745
Faksimile
maltern (II)
Erklärung:
Holz in Maltern (I 3) aufsetzen.
Wort danach: Malterordengüteradministration
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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