Wort davor: Malterer
Malterfrucht
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
nach Maltern (I 1) zu messendes Getreide als Mahlgut und Abgabe.
- Belegtext:
unse heren ... etlichen cloisteren ... die pisteryen ... zogelaissen haynt, zer wechen eyn getzall van malderenvruchten assysevry zo der moelen zo voeren, umb daevan dat broit ... bynnen yren cloisteren ... zo backen
Datierung: 1467
Fundstelle: KölnAkten II 430
- Belegtext:
naturalabgaben, die gewoehnlich malterfruechte genannt werden, und ... nicht selten von einem und demselben grundstueck an mehrere berechtigte zu entrichten sind
Datierung: 1827
Fundstelle: HalberstProvR. 59
Wort danach: Maltergeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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