Maltag
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
"Tag, an dem Felder o.ä. abgegrenzt werden" SchwäbWB. IV 1427.
Wortbildungshinweis: zu
Mal (I 1),
malen (I 1).
Wort danach: Malter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten