Wort davor: mallidicus

Mallobergus
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: franko-lateinisch.
Wortbildungshinweis: zu Mallus.

Mallobergus (I)
Erklärung: Gerichtsstätte.
vgl. Mahlstatt (I).

Mallobergus (II)
Erklärung: Gerichtsversammlung, Ding; mallobergus publicus bezeichnet das echte, ungebotene Ding.
vgl. Mallus.
Mallobergus (III)
Erklärung: mallobergo 'gerichtlich, vor Gericht, in der Volkssprache, die vor Gericht gesprochen wird'; Kennzeichnungsformel für die volkssprachigen Wörter und Redewendungen in der Lex Salica, in den Hs. oft abgekürzt: mal., malb., mlb., malberg., vgl. HRG.1 III 216.
Mallobergus (IV)
Erklärung: Reste der franko-lateinischen Bezeichnung finden sich eventuell in Flurnamen, die sprachlich aber auch zu 1Mahl oder Mal gehören können.

Wort danach: Mallschilling

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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