Mallator
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Kläger, der den Beklagten vor Gericht lädt.
sprachliche Erläuterung:
franko-lateinisch.
Wortbildungshinweis: zu
mallare.
Wort danach: Mallatura
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten