Wort davor: Mallatio

Mallator
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Kläger, der den Beklagten vor Gericht lädt.
sprachliche Erläuterung: franko-lateinisch.
Wortbildungshinweis: zu mallare.

Wort danach: Mallatura

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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