Wort davor: Malkuhgeld

mallare
Wortklasse: Verb
sprachliche Erläuterung: franko-lateinisch.
vgl. ansprechen (I 4), 1mahlen (I), mannire, mennen (I).
Wortbildungshinweis: zu Mallus.

mallare (I)
Erklärung: jemanden gerichtlich belangen, Klage erheben gegen jemanden, ein Gerichtsverfahren einleiten.

mallare (II)
Erklärung: jemanden vor Gericht laden.

Wort danach: Mallat

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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