Malefizweise
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung:
adverbiell gebraucht: in Malefizweise dem Strafrecht entsprechend.
vgl.
malefizisch (I).
Wort danach: malefizwürdig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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