Wort davor: Malefizrat
Malefizrecht
Wortklasse: Neutrum
sprachliche Erläuterung:
auch in die ältere ostniederländische Militärstrafrechtsterminologie und ins Mittelniederdeutsche entlehnt, daneben das substantivierte Adjektiv Malefizrechte n.
bedeutungsverwandt:
Malefiz (II).
vgl.
Fizrecht,
Kopfrecht (II).
Malefizrecht (I)
Erklärung:
das Recht zur Aburteilung von Kapitalverbrechen, Malefiz
(II); offen zu IV.
- Belegtext:
ist vorbehalten ... dem römischen kunig sein malefiz recht und schrannen recht
Datierung: 1492
Fundstelle: GraubdnRQ. V 234
- Belegtext:
haben sich ... diejenigen, so das malefitz recht auf dem landt und in städten zu handlen haben, einer ordnung vergleicht
Datierung: 1559
Fundstelle: Leiser,Strafgerichtsb. 245
- Datierung: Ende 16. Jh.
Fundstelle: Leiser,Strafgerichtsb. 98
- Belegtext:
iurisdictio criminalis ... zent, ... zentrecht, malefitzrecht
Datierung: 1624
Fundstelle: Wehner,Obs. 700
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
[daß] das malefiz-recht ... ihr gn. als dem daselbstigen landtsherren alleinig ... zuostehet
Datierung: 1728
Fundstelle: BernStR. IV 2 S. 756
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
peinliches recht, malefitz-recht, jus criminale, ist ... das der hohen landes-obrigkeit zustehende recht, die missethaeter nach befinden an leib und leben zu bestraffen
Datierung: 1741
Fundstelle: Zedler 27 Sp. 115
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
das malefiz- und confiscations-recht
Datierung: 1756
Fundstelle: KonolfingenLGR. 560
- Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 19 § 32
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- in Google Books
- Belegtext:
bey denen mit malefiz-recht, oder dem jure gladii begabten landstaenden
Datierung: 1774
Fundstelle: Wagner,Civilbeamte I 175
Malefizrecht (II)
Erklärung:
die Zuständigkeit des Hochgerichts, Malefiz (III).
Malefizrecht (III)
Erklärung:
Hochgerichtsangelegenheit, Malefiz (IV).
Malefizrecht (IV)
Erklärung:
die Verhandlung vor dem Hochgericht, Strafprozeß, auch als terminus technicus des Militärstrafrechts; insbesondere in den Wendungen ein Malefizrecht halten, vollführen, über jemanden ergehen lassen.
- Belegtext:
als von altersher in vnserm lande ... die malefitz recht in grosser anzal vnser vnderthanen vnd mit swerem kosten gehalten ... worden
Datierung: 1499
Fundstelle: TirolHGO.(Schmidt) 95
Faksimile der Quellenseite
- Datierung: 1524
Fundstelle: SalzbStPolO. 40
- Belegtext:
es soll ... ainem yeden absager gestatten werden, sich erstlich im yntzicht- und darnach im malefitz-rechten zu¤ veranntworten
Datierung: 1525
Fundstelle: ActaTir. III 65
- Belegtext:
haben sie uff dem platz fur dem Römer malaficirecht oder gericht uber zwen landsknecht gehalten
Datierung: 1547
Fundstelle: QFrankfG. II 313
- Belegtext:
sollen burgerliche und mallefiz-rechten kain bestimbte zeit, sondern, [so] oft es die notturft erfordert, ... gehalten werden
Datierung: Mitte 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. V 638
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
das malefizrecht soll mit beschlossner thür volfüert werden
Datierung: Mitte 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. V 677
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
am sambstag ... ward aber malafizrecht, wie es di lanzknecht nennen, wie es sonst pluetrecht genent wirdt, ... gehalten
Datierung: 1552
Fundstelle: BayrStChr. 226
- Datierung: 1602
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 25 (1904) 53
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Fundstelle: BairLR. 1616 S. 821
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1638
Region/Autor/Textsorte:
Steiermark
Fundstelle: ÖW. X 234
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wenn nun ein dergleichen kriegs-recht in peinlichen sachen gehalten wird, so heisset es ein malefiz-recht, in buergerlichen sachen aber ein cammer-recht
Datierung: 1723
Fundstelle: Lünig,CJMilit. 1413
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
Malefizrecht (V)
Erklärung:
das im Malefizgericht (III) anzuwendende Straf(prozeß)recht, Malefizordnung,
das nach diesem Recht ablaufende Verfahren; insb. in der Wendung malefizrechtens recht.
- Belegtext:
wirdet ... ainer ... gefangen was das malefiz antrifft die soll ... gehandelt werden, als malefizrecht ist
Datierung: 1459
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ArchÖG. 107 (1926) 146 Anm.
- Belegtext:
greift in der richter, so handl mit ine, wie auch mallefizrecht ist
Datierung: 1. Hälfte 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle: ÖW. XIV 410
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- Belegtext:
wer zu clagen hatt, der clag, wie malefitz rechtens recht ist
Datierung: 1550/75
Fundstelle: OberbayrArch. 7 (1846) 437
- Belegtext:
in peynlichen sachen ist ... unser kayserlich malefitz-recht, das recht richtscheid, darnach die urtheil gericht sollen werden
Datierung: 1570
Fundstelle: RAbsch. III 334
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- Belegtext:
wer umb malefitzhandel zue gefenkhnus leg und ihm ... selbst den thott anthaete, ... so soll derselb entleibt nach malefitzrecht gericht werden
Datierung: 1597
Fundstelle: Schwanser nr. 1088 Bl. 167
- Belegtext:
das ich ... mög ... recht und urtl sprechen, auch richten, was streng malefitz rechtens recht ist
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: StraubingStR. 335
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- Belegtext:
nach ordnung des kayserlichen malefizrechtens
Datierung: 1616
Fundstelle: RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 367
- Datierung: 1629
Fundstelle: Dähnert,Samml. Suppl. I 679
- Datierung: 1691
Fundstelle: Stieler 1551
- Datierung: 1741
Fundstelle: Zedler 27 Sp. 115
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Fundstelle: MalefizRFerd.I.
Malefizrecht (VI)
Erklärung:
Spruchkörper am Gericht, Malefiz (VII), Malefizgericht
(IV), teilweise mit Anklang an VII; insb. in den Wendungen das Malefizrecht besetzen, besitzen, berufen, verbannen.
Malefizrecht (VII)
Erklärung:
Termin innerhalb des Hochgerichtsverfahrens.
Malefizrecht (VII 1)
Erklärung:
stilles Malefizrecht nichtöffentliche Urteilsverkündung gegenüber dem Angeklagten vor dem endlichen Rechtstag.
Malefizrecht (VII 2)
Erklärung:
der endliche Rechtstag im Hochgerichtsverfahren, Malefizrechtstag.
- Belegtext:
das die malefizrecht, damit iederman dessen ain wissenhait habe, auf offner kirchgassen durch den gerichtspoten an ainem suntag darvor seien berueft worden
Datierung: Mitte 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. V 677
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
am dritten tag vor dem malefitz rechten speist man ine [übltäter] mit dem hochwirdigen sacrament
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: StraubingStR. 335
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Malefizrecht (VIII)
Erklärung:
Strafe, Buße für ein Kapitalverbrechen, Malefiz (VIII); Verfahren der Strafvollstreckung.
Wort danach: Malefizrechtenbeförderung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten