Wort davor: Malefizrat

Malefizrecht
Wortklasse: Neutrum
sprachliche Erläuterung: auch in die ältere ostniederländische Militärstrafrechtsterminologie und ins Mittelniederdeutsche entlehnt, daneben das substantivierte Adjektiv Malefizrechte n.
bedeutungsverwandt: Malefiz (II).
vgl. Fizrecht, Kopfrecht (II).

Malefizrecht (I)
Erklärung: das Recht zur Aburteilung von Kapitalverbrechen, Malefiz (II); offen zu IV.

Malefizrecht (II)
Erklärung: die Zuständigkeit des Hochgerichts, Malefiz (III).
Malefizrecht (III)
Erklärung: Hochgerichtsangelegenheit, Malefiz (IV).
Malefizrecht (IV)
Erklärung: die Verhandlung vor dem Hochgericht, Strafprozeß, auch als terminus technicus des Militärstrafrechts; insbesondere in den Wendungen ein Malefizrecht halten, vollführen, über jemanden ergehen lassen.
Malefizrecht (V)
Erklärung: das im Malefizgericht (III) anzuwendende Straf(prozeß)recht, Malefizordnung, das nach diesem Recht ablaufende Verfahren; insb. in der Wendung malefizrechtens recht.
Malefizrecht (VI)
Erklärung: Spruchkörper am Gericht, Malefiz (VII), Malefizgericht (IV), teilweise mit Anklang an VII; insb. in den Wendungen das Malefizrecht besetzen, besitzen, berufen, verbannen.
Malefizrecht (VII)
Erklärung: Termin innerhalb des Hochgerichtsverfahrens.

Malefizrecht (VII 1)
Erklärung: stilles Malefizrecht nichtöffentliche Urteilsverkündung gegenüber dem Angeklagten vor dem endlichen Rechtstag.
Malefizrecht (VII 2)
Erklärung: der endliche Rechtstag im Hochgerichtsverfahren, Malefizrechtstag.
Malefizrecht (VIII)
Erklärung: Strafe, Buße für ein Kapitalverbrechen, Malefiz (VIII); Verfahren der Strafvollstreckung.

Wort danach: Malefizrechtenbeförderung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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