Wort davor: Malefizrechtenbeförderung
Malefizrechtstag, Malefizrechtenstag
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Bezeichnung für den endlichen Rechtstag, mit dem das Strafverfahren durch öffentliche Urteilsverkündung
bzw. Strafvollstreckung abgeschlossen wird.
vgl.
Malefizgerichtstag,
Malefizrecht (VII),
Malefiztag.
- Belegtext:
welchem ... auff heut ain peinlicher malefitz rechttag ernennt ... worden
Datierung: 1550/75
Fundstelle: OberbayrArch. 7 (1846) 437
- Belegtext:
bei der offenen schrannen und bestimbten malefitz rechtens tag ist ... herkommen, das die ... zum tod verurteilte person in des nachrichters ... banden für die gemaine offne schrannen geführt [wird]
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Leiser,Strafgerichtsb. 98
- Belegtext:
[Überschrift:] wie dem gefangnen der offen malefitz-rechts-tag zuuerkünden
Fundstelle: BairLR. 1616 S. 820
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 2. Hälfte 17. Jh.
Fundstelle: SteirGBl. 6 (1885) 122
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
Wort danach: Malefizredner
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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