Wort davor: Malefizknecht
Malefizkost
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Unkosten, Prozeßkosten eines Strafverfahrens.
sprachliche Erläuterung:
meist pl. -kosten.
vgl.
Halsgerichtsnotdurft,
Kriminalkosten,
Malefizunkosten.
- Belegtext:
[die Durlacher werden] des malefiz costens, so sie bishero in gemainen ampts costen bezalt, hinfürter gnediglich erlaßen
Datierung: 1566
Fundstelle: Leiser,Strafgerichtsb. 72
- Belegtext:
[die Untertanen] müssen die malefizkosten mit schwerd, strang, feuer oder rad tragen
Datierung: 1572
Fundstelle: NeuburgKollBl. 54 (1890) 35
- Datierung: 1608
Fundstelle: ZSchwabNeuburg 11 (1884) 51
- Belegtext:
soviel die malefizkosten belangt, ist es ... herkommen, daß, wann ein maleficant mit dem leben büessen, alle uff denselben ergangene kösten dem centherrn heimfallen, ... so aber
einer perdon erlangt, wachßen ihme auch die unkosten zu
Datierung: 1707
Fundstelle: EberbMosbW. 131
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
die aus halsgerichtlichen verbrechen einkommende straffgelder ... sollen den ... halsgerichten zu ... bestreitung der malefizkosten ... anheim fallen
Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 8 § 8
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Wort danach: Malefizkostenrechnung
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