Malefizherr
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Inhaber der Hochgerichtsbarkeit.
vgl.
Freisherr,
Halsgerichtsherr,
Hochgerichtsherr,
Hochherr,
Hochrichter,
Malefizobrigkeit (II).
Wort danach: Malefizhoheit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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