Belegtext:
die oeffentlichen verbrechen werden peinlich ... untersuchet, und ... mit oeffentlicher straffe beleget ... werden dieselbe gemeiniglich unter dem gleichdeutigen ausdruck von malefizhandlungen,
malefizverbrechen, und halsgerichtsmaeßigen faellen einbegriffen Datierung: 1769
Fundstelle:CCTher. 2 § 1
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