Wort davor: Malefizglocke
Malefizglöcklein
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
kleine Glocke, die zu Beginn eines peinlichen Prozesses oder beim Strafvollzug geläutet wird.
vgl.
Armesünderglocke,
Blutglocke,
Diebglocke (II),
Diebsglöcklein (I),
Gerichtsglocke,
Glocke (B I 1),
Glocke (B I 2),
Glocke (B II 4),
Glockenschlag (II 2 c),
Glöcklein (V),
läuten (II 1).
- Datierung: 1628
Fundstelle: WürtDienerb. 133
- Belegtext:
[daß] dergleichen persohnen [umb ein oder anderer begangener that willen] ueber das factum, uff freyen fueß, und ohne leuethung deß malefizgloeckhlins zuebeclagen [seien]
Datierung: 1644
Fundstelle: Reyscher,Ges. V 434
- Datierung: 1665
Fundstelle: ZSchles. 14 (1878) 555
- Datierung: 1691
Fundstelle: Stieler 986
- Datierung: 1732
Fundstelle: Reyscher,Ges. VI 374
- Belegtext:
es wurde auch zu unterscheidung der peinlich- und burgerlichen processe etlich jahre hernach das malefiz-glöcklein dahin verordnet aufzuhängen
Datierung: 1752
Fundstelle: Sattler,Würt. 25
Wort danach: Malefizhandel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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