Malefizgeschworene
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
vereidigter Beisitzer am Malefizgericht (IV).
vgl.
Blutschöffe,
Hochgerichtsschöffe.
Wort danach: Malefizglocke
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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