Mäklerzettel
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
bei einer Warenlieferung mitgeführte Bescheinigung des Warenmaklers über die Ware.
Wort danach: Mäklerzeugnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten