Wort davor: Mäklerzertifikat

Mäklerzettel
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: bei einer Warenlieferung mitgeführte Bescheinigung des Warenmaklers über die Ware.

Wort danach: Mäklerzeugnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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