(Maklerster)
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
wie Maklerin (II 1), auch Wirtin von Prostituierten.
Wortbildungshinweis: zu
Makler (II).
Wort danach: Maklersstock
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten