Wort davor: Maklersstäbchen

(Maklerster)
Wortklasse: Femininum
Erklärung: wie Maklerin (II 1), auch Wirtin von Prostituierten.
Wortbildungshinweis: zu Makler (II).

Wort danach: Maklersstock

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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