Wort davor: Maklereiunkosten

Maklergebühr, Mäklergebühr
Wortklasse: Femininum

Maklergebühr (I)
Erklärung: im Handelsverkehr.

Maklergebühr (I 1)
Erklärung: oft obrigkeitlich festgesetzte Maklerei (II).

Maklergebühr (I 2)
Erklärung: Benennung einer von Schiffsfrachten erhobenen bremischen Abgabe.
Maklergebühr (II)
Wortbildungshinweis: zu Makler (II).
Maklergebühr (II 1)
Erklärung: Ehevermittlungsgebühr.

Maklergebühr (II 2)
Erklärung: Gebühr für die Vermittlung von Dienstboten.

Wort danach: Mäklergehilfe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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