Maklerbuch, Mäklerbuch
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
das von einem Makler (I 1) geführte Geschäftsbuch mit Beweiskraft, Mäkelbuch,
Handelsbuch (II).
Wort danach: Maklerbursche
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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