Wort davor: Majoratordnung
Majoratsrecht
Wortklasse: Neutrum
Majoratsrecht (I)
Erklärung:
die das Majorat (I) regelnde Rechtsordnung; das Majorat (I) als Rechtsinstitut.
Majoratsrecht (II)
Erklärung:
das aus Majoratsrecht (I) fließende subjektive Recht des Majoratserben.
- Belegtext:
majorat, majorats-recht ... ist das vorzugs-recht, welches der aelteste eines geschlechtes hat, und darinnen bestehet, daß er ganz allein die stamm-guether besitzet ... die freyheit,
einen majorat zu stifften, ist allen erlaubt, die das recht zu testiren, zu contrahiren, und die freye verwaltung des ihrigen haben . ..
Datierung: 1739
Fundstelle: Zedler XIX 629
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Majoratrente
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten