Wort davor: Majoratherr

Majoratsherrschaft
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Gesamtheit der zu einem Majorat (II) gehörenden Herrschaftsgebiete.
Wortbildungshinweis: zu Herrschaft (IV).

Wort danach: Majoratherrschaftgericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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