Majoratsherrschaft
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Gesamtheit der zu einem Majorat (II) gehörenden Herrschaftsgebiete.
Wortbildungshinweis: zu
Herrschaft (IV).
Wort danach: Majoratherrschaftgericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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